Versäumnisurteil
Aus WISSEN-digital.de
(§§ 330 ff. Zivilprozessordnung) vom Gericht auf Antrag der erschienenen Partei gegen die nicht erschienene Partei ergehendes Urteil, soweit das Gericht den Antrag als gerechtfertigt ansieht. Gegen den Kläger erfolgt bei einem Versäumnisurteil Klageabweisung, gegen den Beklagten Verurteilung. Gegen ein Versäumnisurteil kann Einspruch erhoben werden (innerhalb zweier Wochen; vor dem Amtsgericht innerhalb einer Woche).
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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