Verwahrung
Aus WISSEN-digital.de
Hinterlegungsvertrag, Vertrag, durch den sich jemand zur sicheren Aufbewahrung einer fremden beweglichen Sache verpflichtet. Ist die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten, so gilt diese als stillschweigend vereinbart. Wird sie unentgeltlich vorgenommen, so ist der Verwahrer nur zu der Sorgfalt verpflichtet, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Ist die Verwahrung mit erforderlichen Aufwendungen verbunden, so ist der Hinterleger der Sache zum Ersatz verpflichtet (vgl. §§ 688 ff. Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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