Verwaltungsakt
Aus WISSEN-digital.de
hoheitliche Maßnahme (Verfügung, Anordnung, Entscheidung) zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts; bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist fehlerhaft, bei schweren Fehlern ist er nichtig, bei leichten Fehlern unter der Voraussetzung wirksam, dass er vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann (vgl. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 118 Abgabenordnung, § 31 Sozialgesetzbuch X).
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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