Verwaltungsgerichtsbarkeit

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    dient der rechtlichen Überprüfung insbesondere von Verwaltungsakten. Sie wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden organisatorisch getrennte Verwaltungsgerichte wahrgenommen. In der Regel ist eine Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur möglich, wenn zuvor ein Einspruch, Widerspruch oder eine Beschwerde bei der betreffenden Behörde selbst eingereicht wurde. Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene zählen neben dem Bundesverwaltungsgericht auch der Bundesfinanzhof und das Bundessozialgericht.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.