Verwarnungsverfahren

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    vereinfachtes Verfahren zur Ahndung geringfügiger Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der StVO. Im Verwarnungsverfahren erteilen die Verwaltungsbehörde oder die im Außendienst tätigen und hierzu berechtigten Personen eine Verwarnung mit gleichzeitiger Erhebung eines Verwarnungsgeldes. Das Verwarnungsverfahren kann nur mit Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden. Nach Zahlung des Verwarnungsgeldes kann die Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Es ist in den §§ 56-58 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.