Zeuge
Aus WISSEN-digital.de
- Person, deren Anwesenheit bei bestimmten Rechtshandlungen gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei der Eheschließung).
- Person, die in einem Gerichtsverfahren über von ihr beobachtete tatsächliche Vorgänge Auskunft geben soll; ein geladener Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, auszusagen und seine Aussage wenn nötig zu beschwören (Zeugnispflicht). Die Verletzung dieser Pflichten zieht Ordnungsstrafen (Geld- oder Haftstrafe) nach sich. Das Zeugnisverweigerungsrecht haben bestimmte Angehörige der Parteien (Verlobte, Ehegatten, nahe Verwandte), außerdem Ärzte, Geistliche, Journalisten.
Kalenderblatt - 11. Mai
1926 | Im Rennen um die erste Überfliegung des Nordpols ist das Team Amundsen, Ellsworth und Nobile den Amerikanern Byrd und Bennett um genau 48 Stunden unterlegen. |
1949 | Israel wird in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. |
1949 | Die Sowjets beenden die Berliner Blockade. Um Mitternacht gehen die Schlagbäume wieder hoch. |
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