Abgeordneter

    Aus WISSEN-digital.de

    gewähltes Mitglied einer Volksvertretung (Landtag, Bundestag). In den modernen parlamentarischen Systemen besitzt er ein freies Mandat, d.h. er ist Repräsentant des gesamten Staatsvolkes und nicht an Weisungen seiner Wähler gebunden, sondern nur dem eigenen Gewissen unterworfen (Artikel 38 des Grundgesetzes). Das Grundgesetz garantiert dem Abgeordneten Immunität, d.h. Schutz vor Verhaftung, Einleitung eines Verfahrens und Beschränkung der persönlichen Freiheit. Die Aufgabe des Abgeordneten besteht v.a. darin, an der Gesetzgebung des Parlaments, in das er gewählt wurde, mitzuwirken, und die Interessen der Wähler zu vertreten.

    Kalenderblatt - 12. Mai

    1641 Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten.
    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
    1949 Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben.