Ablehnung

    Aus WISSEN-digital.de

    das Recht jeder Partei im Rechtsstreit, Beteiligte am Prozess abzulehnen, z.B. Richter; Sachverständige (§ 406 Zivilprozessordnung, § 74 Strafprozessordnung), Schiedsrichter (§ 1037 Zivilprozessordnung), Rechtspfleger (§ 10 Rechtspflegergesetz), Urkundsbeamte (§ 49 Zivilprozessordnung), Dolmetscher (§ 191 Gerichtsverfassungsgesetz), wenn Verdacht auf Befangenheit besteht, das heißt wenn an ihrer Objektivität zu zweifeln ist oder ein gesetzlicher Grund zur Ausschließung gegeben ist (§ 42 Zivilprozessordnung, § 24 Strafprozessordnung, § 19 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 54 Verwaltungsgerichtsordnung, § 51 Finanzgerichtsordnung, § 60 Sozialgerichtsgesetz).

    Gemäß §§ 44-46 Zivilprozessordnung, §§ 26, 27 Strafprozessordnung ist Voraussetzung für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ein Ablehnungsgesuch zur Einleitung eines Verfahrens. Wird durch Beschluss dem Ablehnungsgesuch stattgegeben, so ist der Richter in dem Verfahren vom Richteramt ausgeschlossen.

    Kalenderblatt - 13. Mai

    1923 In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden.
    1940 Winston Churchill hält seine Regierungserklärung.
    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.