Abschreibung

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    Herabsetzung des Buchwertes von abnutzbaren Gegenständen des Anlagevermögens im betrieblichen Rechnungswesen. Dadurch werden die Anschaffungskosten periodengerecht auf die Nutzungsdauer verteilt, und die Betriebsfähigkeit des Unternehmens kann in der Bilanz dargestellt werden. Durch Abschreibungen wird also der Wertverfall des Anlagevermögens dokumentiert. Gründe für die Abschreibung sind Verschleiß (durch Nutzung oder Zeiteinfluss), technischer Fortschritt (wirtschaftliche Überholung) oder der Ablauf zeitlich begrenzter Rechte (Patente, Verträge). Man unterscheidet planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Letztere werden dann angewendet, wenn die Nutzungsdauer falsch eingeschätzt wurde oder sie sich durch außerordentliche Nutzung verändert. Im Steuer und Handelsrecht ist der Ansatz (was kann abgeschrieben werden), die Art (planmäßig, außerplanmäßig) und die Bewertung (Anschaffungswert, Wiederbeschaffungswert) von Abschreibungen festgelegt. Die üblichsten Abschreibungsmethoden sind lineare Abschreibung (konstante Abschreibungsraten) und degressive Abschreibung (sinkende Abschreibungsraten). Im Handelsrecht sind diese beiden Methoden erlaubt, in der Praxis werden aber oft andere Verfahren angewendet. Da die Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer schwierig ist, gibt es standardisierte Abschreibungszeiträume. Die Abschreibungen werden jährlich vom zu versteuernden Gewinn abgezogen und als Aufwendungen bilanziert.

    Kalenderblatt - 13. Mai

    1923 In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden.
    1940 Winston Churchill hält seine Regierungserklärung.
    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.