Abstraktionsprinzip
Aus WISSEN-digital.de
Das Abstraktionsprinzip ist der Grundsatz, dass Erfüllungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag über eine Sache) und Verpflichtungsgeschäft (z.B. Übereignung der Sache) losgelöst voneinander zu betrachten sind. Die Unwirksamkeit des einen Geschäftes (z.B. durch Anfechtung wegen Formmangels oder Irrtum) berührt die Wirksamkeit des anderen Geschäftes nicht.
Kalenderblatt - 7. Juni
1905 | Norwegen löst einseitig die seit 1814 gebildete Union auf. |
1929 | Der Youngplan, der Nachfolger des Dawesplans, der die deutschen Reparationsleistungen regelt, wird unterzeichnet. |
1933 | Lufthansa beginnt die Luftpostverbindung mit Südamerika. |
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