Betrug
Aus WISSEN-digital.de
Nach § 263 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer in der Absicht, sich selbst oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen schädigt, indem er durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen beim Geschädigten einen Irrtum hervorruft, der sich für diesen vermögensmindernd auswirkt.
Erforderlich sind also Täuschungshandlung, Irrtumserregung, eine durch den Irrtum hervorgerufene Vermögensverfügung und ein durch die Vermögensverfügung entstandener Vermögensschaden.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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