Beweis (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
Tatsachennachweis zur Be- oder Entlastung des Angeklagten.
Im Strafprozess ist die Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung verpflichtet. Sie hat gemäß § 160 Absatz 2 Strafprozessordnung die zur Be- und Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Sie kann die Ermittlungen gemäß § 161 Satz 1 Strafprozessordnung selbst vornehmen oder durch die Polizei vornehmen lassen. Im Zivilprozess muss derjenige, der für sich ein Recht in Anspruch nimmt, die erforderlichen Tatumstände beweisen, so genannte Beweislast.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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