Bundessozialgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BSG;

    oberste Instanz der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Sitz in Kassel. Das BSG ist untergliedert in derzeit 13 Fachsenate, bestehend aus jeweils fünf hauptberuflichen bzw. ehrenamtlichen Richtern. Die insgesamt 43 Berufsrichter werden durch den Richterwahlausschuss (je zur Hälfte aus den für die Sozialgerichtsbarkeit zuständigen Landesministern und Vetretern des Bundestages) bestimmt.

    Das Bundssozialgericht entscheidet über Rechtsfragen im Bereich der Sozialversicherung (Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung) und des Sozialhilferechts.

    Kalenderblatt - 23. Mai

    1618 Der Prager Fenstersturz wird zum Signal für den allgemeinen Aufstand gegen Österreich.
    1915 Italien erklärt Österreich-Ungarn den Krieg und löst gleichzeitig den 1882 zwischen Italien, Deutschland und Österreich geschlossenen Dreibund.
    1948 In London einigen sich die drei Westmächte auf eine gleichzeitige Währungsreform in ihren Besatzungszonen.