Burgfriede
Aus WISSEN-digital.de
im Mittelalter der durch Verbot oder Einschränkung der Fehde verstärkte persönliche Rechtsschutz innerhalb einer ummauerten Anlage (Burg oder Stadt); heute die befristete Einstellung innenpolitischer Kämpfe an Festtagen (z. B. Weihnachts-Burgfrieden) oder bei nationalem Notstand (z.B. Burgfriede der Parteien in Deutschland bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs).
Kalenderblatt - 6. Juni
1944 | D-Day: Britische und amerikanische Truppen landen in der Normandie. |
1951 | Eröffnung der ersten Internationalen Berliner Filmfestspiele "Berlinale". |
1995 | In Johannesburg wird die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. |
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