Eigentumsvorbehalt
Aus WISSEN-digital.de
Vertragsklausel im Kaufvertrag über bewegliche Güter, die bestimmt, dass das rechtliche Eigentum an der Kaufsache nicht vor endgültiger Zahlung der vereinbarten geldlichen Leistung auf den Käufer übertragen wird. Der Eigentümer behält sich also eine gewisse Sicherheit vor und kann so z.B. im Konkursfall des Käufers die Sache zurückfordern. Der Käufer kann die Sache jedoch schon vor Entrichtung des gesamten Betrags in Besitz nehmen und wirtschaftlich nutzen. Mit Eintritt der Bedingung (z.B. Zahlung der letzten Rate) geht das Eigentum ohne weiteres an den Erwerber über.
Kalenderblatt - 6. Juni
1944 | D-Day: Britische und amerikanische Truppen landen in der Normandie. |
1951 | Eröffnung der ersten Internationalen Berliner Filmfestspiele "Berlinale". |
1995 | In Johannesburg wird die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. |
Magazin
- Halloween und andere Kostümfeste: Diese sind die bekanntesten weltweit
- Famulatur im Ausland: Geht das?
- Buchhaltung und Lohnabrechnung digital erledigen
- Die Wissenschaft hinter CBD-Öl: Ein tieferer Einblick in die biologische Funktionsweise und das therapeutische Potenzial
- Die Online-Privatsphäre schützen - Tor und VPN im Vergleich