Fahnenflucht

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Desertion;

    unerlaubtes Verlassen der Truppe (besonders im Krieg), dem die Absicht zu Grunde liegt, sich der Wehrdienstverpflichtung dauerhaft oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Fehlt diese Absicht, so spricht man von eigenmächtiger Abwesenheit; um so genannte Dienstflucht handelt es sich in diesem Fall bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern.

    Kalenderblatt - 12. Mai

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    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
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