Fahnenflucht
Aus WISSEN-digital.de
auch: Desertion;
unerlaubtes Verlassen der Truppe (besonders im Krieg), dem die Absicht zu Grunde liegt, sich der Wehrdienstverpflichtung dauerhaft oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Fehlt diese Absicht, so spricht man von eigenmächtiger Abwesenheit; um so genannte Dienstflucht handelt es sich in diesem Fall bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern.
Kalenderblatt - 12. Mai
1641 | Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten. |
1925 | Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat. |
1949 | Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit