Fahrlässigkeit
Aus WISSEN-digital.de
Im Strafrecht liegt bewusste Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter erkennt, dass er den Tatbestand möglicherweise verwirklicht, aber pflichtwidrig darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Unbewusst fahrlässig handelt, wer nicht voraussieht, dass er den Tatbestand verwirklicht, dies aber hätte erkennen müssen.
Im Zivilrecht handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet (§ 276 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 12. Mai
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1925 | Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat. |
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