Fautfracht
Aus WISSEN-digital.de
(französisch)
- vertragswidrig nicht genutzter Frachtraum.
- im See- und Binnenschifffahrtsrecht gesetzlich festgelegtes Bußgeld, dass vom Befrachter beim Rücktritt vom Frachtvertrag an die Speditionsfirma zu zahlen ist. Beträgt in der Regel einen Bruchteil des Frachtwertes.
Kalenderblatt - 6. Juni
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