Gewinnbeteiligung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Betriebswirtschaft: eine vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer über dessen Lohn oder Gehalt hinaus gewährte Beteiligung am Reingewinn des Unternehmens. Indem der Unternehmenserfolg direkt an die persönliche Entlohnung gekoppelt wird, soll die Leistung der Mitarbeiter gesteigert und die Identifikation der Angestellten mit dem Unternehmen gefördert werden. Praktiziert wird v.a. die Gewinnbeteiligung über Anteilsscheine (Belegschaftsaktien). In Frankreich ist die Gewinnbeteiligung für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern seit 1968 gesetzlich vorgeschrieben.
    1. Versicherungswesen: Verteilung von Überschüssen an die Versicherten.

    Kalenderblatt - 22. September

    1925 Der internationale Wetterdienst kann nach der Eröffnung der Rundfunkstation Julianehaab auf Grönland dank verbesserter Arbeitsbedingungen genauere Prognosen liefern.
    1981 Der Demonstrant Klaus Jürgen Rattay wird in den Unruhen getötet, die der Räumung von besetzten Häusern in Westberlin folgen.
    1998 Die erste Hilfslieferung mit deutschen Lebensmitteln erreicht den südlichen Teil des Sudans. Der Transport wird von der Bundesluftwaffe durchgeführt.