Haftpflichtversicherung
Aus WISSEN-digital.de
(§§ 149 ff. Versicherungsvertragsgesetz) Versicherung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Versichert wird im Allgemeinen nur Haftpflicht aus Personen- und Sachschaden; gesetzlich vorgeschrieben für jeden Kraftfahrzeughalter; Privat-Haftpflichtversicherungen gegen Gefahren des täglichen Lebens, unter anderem aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige, als Dienstherr gegenüber dem Hauspersonal, als Hundehalter.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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