Haftung

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    Verpflichtung zum Schadensersatz; besteht in der Regel nur bei schuldhaftem Verhalten. Man unterscheidet Schuldhaftung (Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), Schadenshaftung (z.B. in der Kfz-Versicherung), Gefährdungshaftung (Haftung für Schadensersatz auch ohne eigenes Verschulden) und Delikthaftung (Haftung für Schäden, die z.B. durch Verletzung einer Schutzvorschrift eingetreten sind).