Handelsregister
Aus WISSEN-digital.de
öffentliches, von den Amtsgerichten geführtes Register, in dem alle Vollkaufleute und Handelsunternehmen und die sie betreffenden rechtlichen Verhältnisse (Besitzverhältnisse, Firmensitz, Prokura usw.) aufgeführt werden. Es ist geteilt in a) Einzelkaufleute und Personengesellschaften und b) Kapitalgesellschaften. Neueinträge werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Handelsregistereintragung dient der Information der Öffentlichkeit, weshalb jedermann gebührenfreie Einsicht hat. Die Eintragung in das Handelsregister ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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