Handlung (Strafrecht)
Aus WISSEN-digital.de
Im Strafrecht versteht man unter Handlung das menschliche, vom Willen getragene Verhalten, das durch Tun oder Unterlassen zu einem Straftatbestand führt. Der Handlungsbegriff wird in kausal, sozial und final unterschieden. Keine Handlungen im Sinne des Strafrechts sind reine Reflexbewegungen und Verhaltensweisen im Zustand völliger Bewusstlosigkeit.
Kalenderblatt - 14. Mai
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