Handlungsvollmacht
Aus WISSEN-digital.de
Vollmacht für die Betreibung eines Handelsgewerbes oder für die Vornahme einer bestimmten, zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften, die nicht Prokura ist. Der Handlungsbevollmächtigte setzt neben die Firma seinen Namen mit dem Zusatz "in Vollmacht".
Kalenderblatt - 14. Mai
1607 | Sir Walter Raleigh gründet in Amerika die erste englische Stadt, Jamestown. |
1643 | Ludwig XIV., der spätere Sonnenkönig, wird im zarten Alter von vier Jahren gekrönt, tritt aber erst am 10. März 1661 die Alleinregierung an. |
1948 | Gründung Israels. |
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