In dubio pro reo

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "im Zweifel für den Angeklagten")

    alter ungeschriebener Rechtsgrundsatz, nach dem bei nicht zweifelsfrei erwiesener Schuld ein Angeklagter nicht verurteilt werden kann, § 261 Strafprozessordnung. Gilt vor allem im Strafprozessrecht, aber auch im materiellen Strafrecht.

    Kalenderblatt - 23. Mai

    1618 Der Prager Fenstersturz wird zum Signal für den allgemeinen Aufstand gegen Österreich.
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    1948 In London einigen sich die drei Westmächte auf eine gleichzeitige Währungsreform in ihren Besatzungszonen.