Jagdpacht

    Aus WISSEN-digital.de

    vertragliche Regelung des Rechts der Jagdberechtigung von Personen. Die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit kann an Dritte verpachtet werden. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Dauer der Pacht soll mindestens neun Jahre betragen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt (vgl. § 11 Bundesjagdgesetz).

    Kalenderblatt - 13. Mai

    1923 In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden.
    1940 Winston Churchill hält seine Regierungserklärung.
    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.