Jahresurlaub

    Aus WISSEN-digital.de

    jedem Arbeitnehmer zustehender Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der zur Wiederherstellung der Arbeitskraft (Regeneration) und zur Persönlichkeitsentfaltung beitragen soll. Er beträgt mindestens 24 Werktage. Der Jahresurlaub muss im laufenden Kalenderjahr oder ausnahmsweise bis März des folgenden Jahres genommen werden. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden ihm durch Nachweis mittels ärztlichen Attests diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

    Kalenderblatt - 12. Mai

    1641 Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten.
    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
    1949 Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben.