Kartell

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    freier Verband rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen des gleichen Berufszweigs zur Beeinflussung des Marktes und Beschränkung des Wettbewerbs. Kartelle sind in Deutschland nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB § 1) grundsätzlich verboten. Zusätzlich greifen die Richtlinien des EU-Wettbewerbsrechts. Es gibt verschiedene Kartellformen, einige können auf Antrag beim Kartellamt genehmigt werden, wie z.B. Genehmigungskartelle, Anmeldungskartelle (z.B. Normungskartell) und Strukturkrisenkartelle. Man unterscheidet:

    1. Preiskartell: Preise, die in der Regel höher als der Wettbewerbspreis sind, werden abgesprochen.

    2. Submissionskartell: Bei öffentlichen Ausschreibungen wird vorher abgesprochen, welches Unternehmen den niedrigsten Preis anbietet und damit den Auftrag bekommt. Dadurch kann der Staat nicht den Anbieter mit dem tatsächlich besten Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen und zahlt mehr (oft in Milliardenhöhe) als bei Wettbewerb.

    3. Konditionenkartell: Geschäfts- und Lieferungsbedingungen werden abgesprochen

    4. Quoten/Gebietskartell: Der Markt wird entweder geografisch oder prozentual unter den Teilnehmern aufgeteilt.

    5. Syndikat: die straffste Organisationsform des Kartells.

    Kartelle werden meist durch so genannte Außenseiter oder Ausreißer geknackt, die die Absprachen unterlaufen und damit Profit machen. Bei dem Öl-Kartell der OPEC-Länder waren z.B. Förderländer in der Nordsee (Norwegen) Außenseiter, die die Macht der OPEC stark dezimierten.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.