Ladeschein

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    vor allem in der Binnenschifffahrt übliche Urkunde des Frachtführers (Kaufmann, der gewerbsmäßig Güter transportiert) über empfangene Ware, verbunden mit Ablieferungsverpflichtung an den Ladescheinempfänger (vgl. § 444 ff. Handelsgesetzbuch). Es ist derjenige zum Empfang der Ware legitimiert, an den sie laut Ladeschein abgeliefert werden soll oder auf den der Ladeschein, wenn er als Orderpapier ausgestellt wurde, durch Indossament übertragen ist (vgl. § 446 Handelsgesetzbuch).

    Kalenderblatt - 13. Mai

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    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.