Landesjugendamt
Aus WISSEN-digital.de
auf Landesebene operierende Behörde, die mit der Betreuung und Fürsorge für Jugendliche befasst ist. Sie plant, koordiniert und fördert die Tätigkeit der Jugendämter im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das Landesjugendamt ist zentrale Fachbehörde mit Dienstaufsichtsfunktion. (§§ 69 ff. Sozialgesetzbuch VIII).
Kalenderblatt - 13. Mai
1923 | In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden. |
1940 | Winston Churchill hält seine Regierungserklärung. |
1981 | Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt. |
Magazin
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