MFV

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: Mehrfrequenzverfahren, Mehrfrequenzwahlverfahren, auch: Tonwahlverfahren;

    Wahlverfahren bei analogen Telefonanlagen. Bei dieser "Tonwahl" werden die Zahlen 0 bis 9 bzw. die Symbole Raute (#) und Stern als Töne verschiedener Frequenzbereiche übertragen. Es kann damit schneller als mit dem Impulswahlverfahren gewählt werden, d.h. ein wesentlich schnellerer Verbindungsaufbau ist möglich und eine große Anzahl von Steuersequenzen ist verfügbar.

    Gegensatz zu: IWV

    Kalenderblatt - 12. Mai

    1641 Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten.
    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
    1949 Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben.