Mahnbescheid

    Aus WISSEN-digital.de

    § 692 Zivilprozessordnung; Zahlungsbefehl, der vom Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers erlassen wird, damit der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erhält. Darin wird aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen den Anspruch nebst Zinsen und Kosten zu erfüllen. Es ist möglich, gegen einen Mahnbescheid innerhalb gleicher Frist Widerspruch einzulegen. Der Mahnbescheid leitet das Mahnverfahren ein.

    Kalenderblatt - 13. Mai

    1923 In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden.
    1940 Winston Churchill hält seine Regierungserklärung.
    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.