Mahnung

    Aus WISSEN-digital.de

    die mündliche oder schriftliche Aufforderung eines Gläubigers an den Schuldner, die fällige Leistung zu erbringen. Leistet der Schuldner auf eine Mahnung nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat den Umstand der Nichtleistung nicht zu vertreten (vgl. § 286 Bürgerliches Gesetzbuch).

    Kalenderblatt - 13. Mai

    1923 In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden.
    1940 Winston Churchill hält seine Regierungserklärung.
    1981 Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt.