Makler (Wirtschaft)
Aus WISSEN-digital.de
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Händler, der gegen Entgelt zwischen zwei Parteien einen Vertrag, ein Geschäft vermittelt. Man unterscheidet zwischen Zivilmaklern, die Geschäfte des täglichen Lebens vermitteln, und Handelsmaklern, die bei Börsengeschäften (im Wertpapierhandel) tätig werden. Das Vermitteln von Grundstücken und Räumen bedarf der besonderen Genehmigung. Die Immobilienmakler zählen zu den Zivilmaklern.
Kalenderblatt - 13. Mai
1923 | In Deutschland wird der Muttertag eingeführt. Der Brauch zur Ehrung der Mutter ist in den USA entstanden und bereits von mehreren Ländern übernommen worden. |
1940 | Winston Churchill hält seine Regierungserklärung. |
1981 | Auf Papst Johannes Paul II. wird ein Attentat verübt. Es wird nie genau geklärt, ob es sich wirklich nur um einen Einzeltäter handelt. |
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