Nachlassgericht
Aus WISSEN-digital.de
das für den Erblasser zuständige Amtsgericht. Die Örtlichkeit richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers (§ 73 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG). Das Nachlassgericht regelt alle rechtlichen Fragen, die mit der Erbschaft zusammen hängen. Die Aufgaben werden weitgehend von Rechtspflegern durchgeführt, z.B. das Ausstellen eines Erbscheins.
Kalenderblatt - 11. Mai
1926 | Im Rennen um die erste Überfliegung des Nordpols ist das Team Amundsen, Ellsworth und Nobile den Amerikanern Byrd und Bennett um genau 48 Stunden unterlegen. |
1949 | Israel wird in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen. |
1949 | Die Sowjets beenden die Berliner Blockade. Um Mitternacht gehen die Schlagbäume wieder hoch. |
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