Pacht

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    vertragliche Überlassung eines Gegenstandes, meist einer Immobilie oder eines Grundstückes, zum Gebrauch und zur wirtschaftlichen Nutzung durch eine Person (den Pächter) bei entsprechender Gegenleistung (Pachtzins). Die Pacht kann auch auf Rechte bezogen sein, z.B. die Nutzung eines Patents.

    Kalenderblatt - 10. Mai

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    1940 Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt.
    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.