Pacht
Aus WISSEN-digital.de
vertragliche Überlassung eines Gegenstandes, meist einer Immobilie oder eines Grundstückes, zum Gebrauch und zur wirtschaftlichen Nutzung durch eine Person (den Pächter) bei entsprechender Gegenleistung (Pachtzins). Die Pacht kann auch auf Rechte bezogen sein, z.B. die Nutzung eines Patents.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
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