Personalzusatzkosten

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Personalnebenkosten;

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Mitarbeiter, die nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Die Personalzusatzkosten sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung und bezahlte Feiertage. Bezahlter Urlaub und Sonderzahlungen sind tariflich vereinbarte Leistungen, die je nach Branche anders geartet sind. Freiwillige betriebliche Leistungen sind etwa Pensionszulagen der Betriebe an ihre Mitarbeiter.

    Kalenderblatt - 21. September

    1792 Der französische Nationalkonvent schafft die Monarchie in Frankreich einstimmig ab. Damit ist der letzte Schritt zur Entmachtung von König Ludwig XVI. getan.
    1921 Bei einer Explosion im Stickstoffwerk Oppau (in der Nähe von Ludwigshafen) gibt es 535 Tote und über 1 000 Verletzte.
    1948 In Moskau werden die seit mehreren Wochen andauernden Besprechungen über die Beendigung der Blockade Berlins unterbrochen.