Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: Q.b.A.;

    in Deutschland mittlere Güteklasse der dreistufigen Qualitätsstaffel, zwischen Tafelwein und Qualitätswein mit Prädikat. Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete tragen grundsätzlich eine amtliche Prüfungsnummer, dürfen nur aus zugelassenen Rebsorten dieses oder jenes der elf bestimmten Anbaugebiete der Bundesrepublik Deutschland gewonnen sein; weitere Grundbedingungen sind gesetzlich festgelegte (nach Rebsorte und Gebiet verschiedene) Ausgangsmostgewichte sowie ein bestimmter Mindestalkoholgehalt. Dabei darf ein Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete im Gegensatz zum Qualitätswein mit Prädikat verbessert, d.h. zwecks Erhöhung des Alkoholgehalts im Most, mit Zucker angereichert sein.

    Kalenderblatt - 10. Mai

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    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.