Rabatt
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch)
Preisnachlass; der Rabatt ist oft in Prozenten des Preises ausgedrückt und wird teilweise als eine Art Prämie gewährt.
Mit Wirkung vom 25. Juli 2001 wurden das Rabattgesetz von 1933 und die so genannte Zugabeverordnung abgeschafft. Die Obergrenzen für Preisnachlässe und andere Kundenvergünstigungen fielen weg, d.h. die Preise dürfen von Fall zu Fall frei ausgehandelt werden.
Im Rabattgesetz von 1933 waren folgende Rabattarten geregelt:
Mengenrabatt: für den Bezug größerer Mengen eines Produktes, sofern handelsüblich.
Barzahlungsrabatt (Skonto): für sofortige Barzahlung, maximal 3 %.
Treuerabatt: für den ausschließlichen Bezug bei einem Lieferanten.
Sonderrabatt: für Großabnehmer oder Werksangehörige.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
Magazin
- Barrierefreiheit im Eigenheim: Treppenlifte als Wegbereiter für Gesundheit und Autonomie
- Finanzielle Selbsthilfe: Kleinkredite effektiv nutzen
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit