Raster

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Ein System aus sich kreuzenden Linien, die zur Bestimmung von Koordinaten dienen können.
    1. Ein Muster, das durch sich kreuzende Linien, die eine Fläche gleichmäßig bedecken, gebildet wird. Dieses Raster dient der digitalen Zerlegung oder dem Zusammensetzen eines Bildes.

    Das Bildraster eines Fernseh- oder Monitorbildes (Monitor) setzt sich aus einem Muster von Abtastlinien, den Zeilen, zusammen. Die Fläche des Fernseh- bzw. Monitorbildes wird damit gleichmäßig bedeckt. Das Raster besteht dabei aus einer bestimmten Anzahl helligkeitsmodulierter Zeilen. Bei der 625-Zeilen-Norm mit Zeilensprungverfahren wird ein vollständiges Bild in zwei Teilraster zu je 312,5 Zeilen zerlegt bzw. zusammengesetzt. Die zwei Teilraster werden dabei ineinander geschrieben.

    1. Die Anordnung von Funkfrequenzen in einem begrenzten Frequenzbereich wird als Frequenzraster, Radiofrequenzraster oder kurz als Raster bezeichnet. Die Abstände zwischen den einzelnen Frequenzen - die Rasterabstände - müssen einen bestimmten Mindestabstand haben, damit gegenseitige Störbeeinflussungen ausgeschlossen werden können.
    1. Das bei gedruckten Schaltungen als gedachtes Netz zweier sich schneidender Scharen von Parallelen gleichen Abstandes existierende Linienmuster wird als Grundraster oder kurz als Raster bezeichnet. In den Schnittpunkten der parallelen Linien liegen die Löcher für die Befestigung der Bauelemente. Der Abstand zweier benachbarter Linien gilt als Grundrastermaß. Aus diesem Maß lassen sich alle weiteren erforderlichen Angaben, wie Lage der Bohrungen und Befestigungspunkte, ableiten.
    1. In der Druck- und Reproduktionstechnik regelmäßig angeordnete Punkte, Linien, Flächen oder unregelmäßiges Korn (Struktur zur Wasserführung auf der Offset-Druckplatte; Offsetdruck), die sich auf einer Folie oder Glasplatte befinden und zur Zerlegung der Tonwerte von Halbtonvorlagen in verschieden große, druckfähige Bildelemente dienen.

    Kalenderblatt - 12. Mai

    1641 Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten.
    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
    1949 Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben.