Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: SVR;

    1963 gegründetes unabhängiges Expertengremium zur Beratung der Bundesregierung in Wirtschaftsfragen; Sitz ist Wiesbaden. Der Sachverständigenrat besteht aus den fünf "Wirtschaftsweisen", die vom Bundespräsidenten für fünf Jahre berufen werden.

    Hauptaufgabe ist die Erstellung eines Jahresgutachtens (bis 15. November) sowie von Sondergutachten zur wirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik Deutschland und deren zukünftiger Entwicklung; die Bundesregierung muss zu diesen Gutachten Stellung nehmen. Der Rat darf keine Empfehlungen zur konkreten Wirtschaftspolitik des Bundes aussprechen.