Strandgut
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Gegenstände, die von der Brandung an Land gespült werden; sie sind in der Regel in niemandes Besitz (herrenlos); derjenige, der die Sache in Besitz nimmt, erwirbt das Eigentum, wenn die Aneignung nicht gesetzlich verboten ist und das Aneignungsrecht eines anderen nicht verletzt wird (vgl. § 958 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 21. September
1792 | Der französische Nationalkonvent schafft die Monarchie in Frankreich einstimmig ab. Damit ist der letzte Schritt zur Entmachtung von König Ludwig XVI. getan. |
1921 | Bei einer Explosion im Stickstoffwerk Oppau (in der Nähe von Ludwigshafen) gibt es 535 Tote und über 1 000 Verletzte. |
1948 | In Moskau werden die seit mehreren Wochen andauernden Besprechungen über die Beendigung der Blockade Berlins unterbrochen. |