Tilgung

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    1. planmäßige Beseitigung einer Schuld durch Erfüllung (§ 362 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch), Hinterlegung, Aufrechnung oder Erlass. Die Tilgung ist ein Teil der Annuität; sie enthält nicht die Zinsen, die noch auf die Restschuld anfallen und ist deshalb kleiner als der Betrag, den man tatsächlich zahlen muss (Annuität). Es gibt verschiedene Tilgungspläne, bei denen die Annuitäten konstant bleiben und die Tilgungsraten kleiner werden oder solche mit konstanten Tilgungsraten, bei denen die Annuitäten kleiner werden.
    1. Streichung eines Eintrags im Strafregister nach Ablauf der Tilgungsfrist.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.