Urhebervertragsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für den Vertrag zwischen dem Urheber und einem Verwerter der geschöpften Sache. Inhalt sind meist die Regelungen von Rechts- oder Lizenzübertragungen. Das neue Urhebervertragsrecht trat mit einer Verbesserung für die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke und der Situation der Urheber am 1.7.2002 in Kraft.
Kalenderblatt - 23. Mai
1618 | Der Prager Fenstersturz wird zum Signal für den allgemeinen Aufstand gegen Österreich. |
1915 | Italien erklärt Österreich-Ungarn den Krieg und löst gleichzeitig den 1882 zwischen Italien, Deutschland und Österreich geschlossenen Dreibund. |
1948 | In London einigen sich die drei Westmächte auf eine gleichzeitige Währungsreform in ihren Besatzungszonen. |
Magazin
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