Vasallität

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch-französisch: vassus, "unfreier Diener")

    das Verhältnis zwischen dem Vasallen und seinem Lehensherrn im Mittelalter. Seit dem 8. Jh. Dienstverpflichtung von Freien (vor allem zur Heeresfolge) durch Handschlag, Kuss und Gabe und die Ablegung des Treueeids (hominium). Die Besoldung erfolgte durch die Belehnung mit einem Krongut (beneficium), das nur zur Nutznießung diente und nicht Eigentum wurde und auch nicht erblich war; doch trat im Allgemeinen der Nachkomme nach Einholung der Genehmigung des Lehnsherrn in das gleiche Verhältnis.

    In Kriegszeiten begaben sich zahlreiche Freie in dieses Dienstverhältnis ("Munt" des Königs); die Könige griffen in Notzeiten auch auf Kirchengut zurück, wenn das Krongut nicht ausreichte; Vasallität und Benefizialwesen begründeten das Lehenswesen, das auch von der Kirche übernommen wurde. Mit der zunehmenden Schwächung des Königtums wurde die Erblichkeit im Gefolgschaftsdienst wie im Beneficium mehr und mehr üblich.

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