Verein
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freiwilliger Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung gemeinsamer Interessen. Die Gründer bestimmen die Satzung mit Namen und Zweck des Vereins. Der Bestand einer solchen Organisation ist von der Individualität der einzelnen Mitglieder unabhängig. Zur Auflösung des Vereins ist ein besonderer Auflösungsbeschluss erforderlich. Man unterscheidet politische, wirtschaftliche, religiöse, gesellige und Sportvereine.
Kalenderblatt - 10. Mai
1871 | Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen. |
1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
Magazin
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