Volljährigkeit

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    auch: (veraltet) Mündigkeit, Großjährigkeit;

    Lebensalter, mit dem der Mensch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit besitzt; die entsprechende Altersgrenze wird in Deutschland mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs erreicht (vgl. § 2 Bürgerliches Gesetzbuch; seit 1975, vorher bei Vollendung des 21. Lebensjahrs; in der DDR lag die Grenze schon seit 1950 bei Vollendung des 18. Lebensjahrs), in Österreich mit der Vollendung des 19. und in der Schweiz des 20. Lebensjahrs.

    Kalenderblatt - 20. Mai

    1910 Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst.
    1941 Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta.
    1956 Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze.