Vollstreckungsschutz
Aus WISSEN-digital.de
Einschränkung der Zwangsvollstreckung, wenn die Vollstreckungsmaßnahme wegen ganz besonderer Umstände eine Härte für den Gläubiger bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, um den Schuldner vor dem Verlust seines Lebensunterhalts zu bewahren. So sind Gegenstände unpfändbar, die für den persönlichen Gebrauch, für die Fortführung eines bescheidenen Haushalts und für die Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit jeweils erforderlich sind. Zum Vollstreckungsschutz gehört auch die Beschränkung der Lohnpfändung.
Kalenderblatt - 20. Mai
1910 | Beobachtung des Halley'schen Kometen, der entgegen allen Prognosen weder einen Meteoritenregen noch irgendwelche andere Katastrophen auslöst. |
1941 | Deutsche Fallschirmspringer erobern Kreta. |
1956 | Die USA werfen die erste Wasserstoffbombe ab, als Reaktion auf die sowjetische Erklärung, dass die UdSSR bereits eine transportable Wasserstoffbombe besitze. |
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