Zeittakt

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    Ein Zeittakt stellt die Dauer einer Gesprächsgebühreneinheit im Fernsprechverkehr dar. Der Zeittakt ist bei vielen Fernsprechtarifen abhängig von der Entfernungszone (Orts-, Regional-, Fernbereich, Ausland), dem Wochentag (Unterscheidung zwischen Montag bis Freitag und Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und der Tageszeit (genaue Zeitabgrenzungen innerhalb eines 24-Stunden-Tages) sowie der Telefongesellschaft. So kann die Zeitbezugseinheit 60 Sekunden betragen, aber auch davon abweichen und z.B. 40, 30, 12, 9, 6, 3, 2 oder 90, 150, 240 Sekunden lang sein. Die Zeittakte (z.B. Grundzeitakt, Zeittaktverdoppelung usw.) werden mit Zeittaktgebern erzeugt, die die Zähltakte für die Gebührenerfassung in den Fernvermittlungsstellen senden. Zur Anwendung kommen Maschinenzeittaktgeber und elektronische Zeittaktgeber.

    Kalenderblatt - 10. Mai

    1871 Der Frieden von Frankfurt beendet den Deutsch-Französischen Krieg. In dem Friedensvertrag verpflichtet sich Frankreich zum Abtreten von Elsass-Lothringen.
    1940 Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt.
    1949 Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt.