Zeuge

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Person, deren Anwesenheit bei bestimmten Rechtshandlungen gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei der Eheschließung).
    2. Person, die in einem Gerichtsverfahren über von ihr beobachtete tatsächliche Vorgänge Auskunft geben soll; ein geladener Zeuge ist verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, auszusagen und seine Aussage wenn nötig zu beschwören (Zeugnispflicht). Die Verletzung dieser Pflichten zieht Ordnungsstrafen (Geld- oder Haftstrafe) nach sich. Das Zeugnisverweigerungsrecht haben bestimmte Angehörige der Parteien (Verlobte, Ehegatten, nahe Verwandte), außerdem Ärzte, Geistliche, Journalisten.

    Kalenderblatt - 12. Mai

    1641 Lord Thomas Stratford wird hingerichtet. Im Konflikt zwischen Parlament und König schuf das Parlament ein eigenes Gesetz, um den engsten Berater Karl I. wegen Hochverrats aburteilen zu können. Der König unterschrieb das Todesurteil und opferte damit seinen Freund, um sich selbst zu retten.
    1925 Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg legt den Amtseid als Nachfolger des Reichspräsidenten Friedrich Ebert ab, nachdem er die Wahl im zweiten Wahlgang gewonnen hat.
    1949 Die Berliner Blockade sowie die von den Westmächten über die sowjetische Besatzungszone verhängte Gegenblockade wird aufgehoben.